Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2015

1. 

An den Sonntagen sowie an den gesetzlichen und den staatlich geschützten kirchlichen Feiertagen findet an den Schulen kein Unterricht statt.
Als gesetzliche oder als staatlich geschützte kirchliche Feiertage sind anerkannt
im ganzen Gebiet des Freistaates Bayern:
Neujahr,
Heilige Drei Könige (Epiphanias),
Karfreitag,
Ostermontag,
der 1. Mai,
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam,
Mariä Himmelfahrt,
der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
Allerheiligen,
Buß- und Bettag,
Erster Weihnachtstag,
Zweiter Weihnachtstag,
in der Stadt Augsburg außerdem:
der 8. August (Friedensfest).