Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

13. Teilnahmebescheinigungen und Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

13.1 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Modellversuchs wird entsprechend § 33 Abs. 6 Satz 1 BFSO HeilB und § 1 Abs. 2 LogAPrO in Verbindung mit Anlage 3 zur LogAPrO gegen Ende des sechsten Semesters die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen bestätigt.

13.1.1 

Die staatlich anerkannte Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH bestätigt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem praktischen Unterricht gemäß Anlage 1 der LogAPrO und der praktischen Ausbildung gemäß Anlage 2 der LogAPrO mit der Anlage 3 der LogAPrO. Nichtzutreffendes ist zu streichen.

13.1.2 

Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg bestätigt auf einem Beiblatt zur Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Unterricht gemäß Anlage 1 der LogAPrO mit der Anlage 3 der LogAPrO mit der Angabe der jeweils erworbenen ECTS-Punkte und dem entsprechenden Stundenäquivalent.

13.2 

Auf den Bescheinigungen ist auf den Modellversuch wie folgt hinzuweisen: „Die Ausbildung erfolgte im Modellversuch ‚Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Akademische Sprachtherapie/Logopädie‘ nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28. Mai 2015 (KWMBl S. 112) in der jeweils gültigen Fassung.“.

13.3 

Bei Bestehen der staatlichen Prüfung für Logopäden nach LogAPrO erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis nach § 10 Abs. 2 Satz 1 LogAPrO in Verbindung mit Anlage 4 zur LogAPrO. Auf einem Beiblatt zu dem Zeugnis ist auf den Modellversuch wie folgt hinzuweisen: „Die Ausbildung erfolgte im Modellversuch ‚Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Akademische Sprachtherapie/Logopädie‘ nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28. Mai 2015 (KWMBl S. 112) in der jeweils gültigen Fassung.“.

13.4 

Nach Bestehen der staatlichen Prüfung für Logopäden nach LogAPrO und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 LogopG wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopädin“ oder „Logopäde“ von der zuständigen Stelle verliehen.