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Text gilt ab: 01.08.2015
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Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen

KWMBl. 2015 S. 95


2230.1.1.1.1.1-K
Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. April 2015 Az.: LZ-B3033/1/15
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gewährt für Besuche zu den KZ-Gedenkstätten Dachau (einschließlich der Außenlager Kaufering) und Flossenbürg sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch bayerische Schulklassen – Mittel- und Förderschulen ab der 8., alle anderen Schularten ab der 9. Jahrgangsstufe – eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.