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ZTV Ew-StB 14
Text gilt ab: 30.06.2015
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913-B

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2014,
ZTV Ew-StB 14

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 26. Mai 2015, Az. IID9-43411-001/12

(AllMBl. S. 326)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2014, ZTV Ew-StB 14 vom 26. Mai 2015 (AllMBl. S. 326)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2014

1. Allgemeines

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 1991“ (ZTVEw-StB 91) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und Vertretern der kommunalen Bauverwaltungen grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2014“ (ZTV Ew-StB 14) vor.
Inhaltlich wurden unter anderem in allen Abschnitten die Verweise auf die derzeit gültigen europäischen und nationalen Normen für Baustoffe und Bauteile sowie die Bezüge zum aktuellen Technischen Regelwerk aktualisiert.

2. Anwendung

Die ZTV Ew-StB 14 samt bekanntmachendem ARS Nr. 09/2014 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die ZTV Ew-StB 14 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
Die ZTV Ew-StB 14 samt bekanntmachendem ARS Nr. 09/2014 sind den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.

3. Außerkrafttreten

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2014“ (ZTV Ew-StB 14) ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 1991“ (ZTVEw-StB 91). Die ZTVEw-StB 91 sind nicht mehr anzuwenden. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 19. November 1991 (AllMBl S. 910) wird aufgehoben.

4. Bezugsmöglichkeit

Die ZTV Ew-StB 14 können bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, bezogen werden.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor