Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2014

2. Schlussbestimmungen

2.1 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2014 in Kraft.

2.2 Änderungen

Mit Ablauf des 31. Oktober 2014 wird mit Einverständnis des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 30. April 2009 (AllMBl S. 180), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. Juni 2012 (AllMBl S. 454), wie folgt geändert:
a) Nr. 2 wird aufgehoben.
b) Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2.