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Text gilt ab: 01.08.2014
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Einsatz von Förderlehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen

KWMBl. 2014 S. 213


2230.1.1.0-K
Einsatz von Förderlehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. September 2014 Az.: III.3-BP7035-4b.123 050
Der Einsatz von Förderlehrkräften an den Grund-, Mittel- und Förderschulen entwickelt sich aufgrund neuer Herausforderungen für die Schularten, aufgrund der verschiedenartigen Tätigkeitsbereiche der Förderlehrkräfte und der Notwendigkeiten an der Einzelschule weiter. Es ist daher erforderlich, die dienstliche Verwendung zu aktualisieren, näher zu erläutern und verbindliche Regelungen für den unmittelbaren schulischen Einsatz in den Regierungsbezirken in einer zeitgemäßen Form festzulegen.
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Aufgaben der Förderlehrkräfte geregelt. Die an den Schulen notwendigen Einzelfallentscheidungen werden damit nicht vorweggenommen. Diese sind vielmehr durch die Schulleitung auf der Grundlage der folgenden Regelungen zu treffen.