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Text gilt ab: 01.10.2014
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Auszeichnung „Weißer Engel“

AllMBl. 2014 S. 465


1132-G
Auszeichnung „Weißer Engel“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
vom 10. September 2014 Az.: 15-A0135-2014/61-1
1.
Die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für ihre vorbildlichen Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem „Weißen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement verliehen, im Bereich der Pflege insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege.
2.
Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Ehrennadel. Die Ehrennadel ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. Die Auszeichnung „Weißer Engel“ wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 30. September 2014 tritt die Bekanntmachung vom 6. Oktober 2011 (AllMBl S. 544) außer Kraft.
Peter Steiert
Ministerialdirigent