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Text gilt ab: 01.12.2019
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2032.3-I

Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 26. August 2014, Az. IZ2-0353.1-1

(AllMBl. S. 431)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten vom 26. August 2014 (AllMBl. S. 431), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. Nr. 498) geändert worden ist

Aufgrund des § 20 Satz 2 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV) vom 14. Juni 1988 (GVBl S. 160, BayRS 2030-2-22-F) erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat folgende Bekanntmachung: