Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2019

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 31. August 2014 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtspraktikanten) im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern befassten Bediensteten vom 7. August 1986 (MABl S. 435), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2008 (AllMBl S. 439), außer Kraft.