Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2014

I. Allgemeines

Das Staatsministerium der Finanzen hat mit der Bekanntmachung „Rahmenregelungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen “ vom 28. Mai 1998 (FMBl S. 142), geändert durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2009 (FMBl S. 38), das Mitarbeitergespräch als neues Instrument der Personalführung für alle staatlichen Behörden verbindlich eingeführt. Es ist sicherzustellen, dass das Mitarbeitergespräch in allen Verwaltungen durchgeführt wird (Abschnitt IV Satz 2 der FMBek).
Die FMBek beschränkt sich auf Rahmenregelungen von grundsätzlicher und übergreifender Bedeutung und überlässt die nähere Ausgestaltung und Regelung des Mitarbeitergesprächs den Ressorts (Abschnitt I Abs. 3 der FMBek). Diese haben einen Leitfaden zu den Zielen und zum Inhalt der Mitarbeitergespräche zu erarbeiten (Abschnitt II Nr. 5 der FMBek).
Das Mitarbeitergespräch an den staatlichen Schulen dient der Intensivierung des Dialogs zwischen der Schulleitung und den Lehrkräften sowie den weiteren an den Schulen tätigen Personen. Es stellt – – unabhängig vom laufenden dienstlichen Geschehen und von aktuellen Anlässen – – die individuelle Leistungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Führungsverhalten der Vorgesetzten in den Mittelpunkt der Betrachtung und führt in der Regel zu einer gemeinsamen Vereinbarung über Ziele. Diese können sich auf die Unterrichtsarbeit, auf unterrichtliche Vorhaben, schulbezogene Aktivitäten und auf die eigene berufliche Qualifikation beziehen.
Über eine intensive Aussprache soll das Verhältnis der Gesprächspartner positiv gestaltet werden. Zugleich hilft das Mitarbeitergespräch den Vorgesetzten, die Probleme, Interessen und das Leistungsvermögen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser kennen zu lernen und darauf zu reagieren. Ferner soll es ihnen eine Rückmeldung über die eigene Leistung als Führungskraft liefern.
An Schulen mit erweiterter Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG bestehen besondere strukturelle Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Führungskultur. Durch Führungsinstrumente wie das Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen sollen die berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte gefördert, ihre professionellen, v. a. unterrichtsbezogenen Handlungskompetenzen gestärkt sowie die Abstimmung der unterrichtlichen Arbeit gefördert werden. Die hier getroffenen Regelungen eröffnen insbesondere den Schulen mit erweiterter Schulleitung Gestaltungsfreiräume, die Durchführung des Mitarbeitergesprächs insbesondere in Bezug auf Turnus und inhaltliche Schwerpunktsetzung den Gegebenheiten einer erweiterten Führungskultur anzupassen.
Für die Führung der Mitarbeitergespräche an den Schulen wird Folgendes bestimmt: