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Text gilt ab: 01.06.2014
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Ehrung für Verdienste um die Bayerische Justiz

JMBl. 2014 S. 66


1132-J
Ehrung für Verdienste um die Bayerische Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 5. Mai 2014 Az.: A4a - 1106 - IV - 3739/14
1.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz verleiht für besondere Verdienste im Justizbereich eine Medaille. Diese trägt den Namen „Medaille für Verdienste um die Bayerische Justiz “.
2.
Die Medaille hat einen Durchmesser von vier Zentimetern. Die Vorderseite zeigt eine Darstellung der Justitia mit Waage und Schwert und trägt die Umschrift „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BAYERISCHE JUSTIZ “. Auf der Rückseite trägt sie das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ “.
3.
Die Medaille wird in einer Stufe in Silber verliehen. Grundsätzlich werden jährlich nicht mehr als 20 Medaillen vergeben.
4.
Die Medaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne von Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.
5.
Die Medaille wird zusammen mit einer Anstecknadel in Silber verliehen. Diese hat einen Durchmesser von 14 Millimetern. Sie zeigt eine Abbildung der Justitia und die Umschrift „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BAYERISCHE JUSTIZ “.
6.
Medaille und Anstecknadel werden von der Staatsministerin/dem Staatsminister der Justiz verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig ausgehändigt wird.
7.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2014 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Ehrung für Verdienste um die Bayerische Justiz vom 31. März 2009 (JMBl S. 34) außer Kraft.