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BerAnerkR
Text gilt ab: 02.03.2022

8.   Widerruf der Anerkennung

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn
a)
die Anerkennungsvoraussetzungen nachträglich entfallen oder
b)
gegen die Verpflichtungen verstoßen wird oder
c)
die Rahmenbedingungen sich grundlegend verändern.