Inhalt

IntraRL
Text gilt ab: 01.03.2014

6.   Einstellen der Beiträge

6.1   Grundsatz

6.1.1  

Die Fachredakteure stellen die Beiträge selbst in das Intranet ein. Das gilt auch für das erstmalige Einstellen der Inhalte; dabei ist nicht ausgeschlossen, bewährte und wichtige Informationen aus dem bisherigen Intranet zu kopieren und – nach entsprechender Überarbeitung, Anpassung und Aktualisierung – in das Intranet einzustellen.

6.1.2  

Bei jeder Einstellung von Beiträgen entscheidet der Fachredakteur, unter welchem Stichwort bzw. welchen Stichwörtern der Beitrag auf der Seite „Index A-Z“ gelistet wird und ob er als aktuelle Meldung erscheinen soll. Stichworte und Klassifizierung des Beitrags als aktuelle Meldung werden vom Autor festgelegt und dem Fachredakteur, der die Texte einstellt, unaufgefordert übermittelt.

6.2   Sonderregelung für die Fachredakteure bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

6.2.1  

Beiträge für die Hauptrubrik „Gerichte, Behörden und Einrichtungen“ stellen die Fachredakteure bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbst in das Intranet ein. Es gelten die Regelungen aus Nr. 6.1.

6.2.2  

Beiträge für die anderen Hauptrubriken gemäß Nr. 4.1.1 übermitteln die Fachredakteure bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften an den fachlich zuständigen Fachredakteur im Staatsministerium der Justiz. Sie teilen diesem mit, unter welcher Rubrik und Überschrift der Beitrag eingestellt werden soll, unter welchem Stichwort bzw. welchen Stichwörtern er gelistet und ob er als aktuelle Meldung erscheinen soll. Der Fachredakteur im Staatsministerium der Justiz entscheidet über den Ort der Einstellung und stellt den Beitrag in das Intranet ein.

6.3   Hilfestellung

Bei Fragen, die das erstmalige Einstellen der Inhalte bei Umstellung auf das in dieser Bekanntmachung geregelte Intranet betreffen, ist das Web-Team der Gemeinsamen IT-Stelle zu kontaktieren (E-Mail:
it-stelle.webteam@olg-m.bayern.de; intern: Das WebTeam der IT-Stelle). Im Übrigen gilt Nr. 9.4.1.