Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2013

6. Beteiligung und Genehmigung

6.1 Beteiligung

Bei der Erstellung des Konzepts sind beteiligt worden:
der Hauptpersonalrat bei den Staatsministerien des Innern und für Wissenschaft, Forschung und Kunst (nunmehr Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
die Hauptschwerbehindertenvertretung bei den Staatsministerien des Innern und für Wissenschaft, Forschung und Kunst (nunmehr Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
die Gleichstellungsbeauftragten bei den Staatsministerien des Innern und für Wissenschaft, Forschung und Kunst (nunmehr Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.

6.2 Genehmigung

Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.