Inhalt

Text gilt ab: 14.12.2013

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 

Die Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Anwendung sowie auf erhebliche Änderungen im Personal- und Stellenverwaltungssystem VIVA-PSV im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten und bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

1.2 

Der Einsatz des Programmsystems VIVA-PSV umfasst die Personal- und Stellenverwaltung der Richterinnen und Richter, der Beamtinnen und Beamten aller Qualifikationsebenen sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten und bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

1.3 

VIVA-PSV umfasst auch Personal in Ausbildung, ausgenommen die Rechtsreferendare.

1.4 

Neben dieser Vereinbarung gilt weiter gesondert die Dienstvereinbarung über die Umsetzung des Prüfkonzepts der Personal verwaltenden Stellen und den Einsatz des Prüftools „HR-easy-audit“.