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Text gilt ab: 15.11.2023

2.   Schriftlicher Deutsch-Sprachtest

Die Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Deutsch-Sprachtest werden zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder von einer vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragten Stelle erstellt.
Der schriftliche Deutsch-Sprachtest wird an einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege abgelegt.
Im schriftlichen Deutsch-Sprachtest werden die Bereiche „Leseverstehen“, „Ausdrucksvermögen“ und „formale Sprachbeherrschung“ geprüft. Das Anforderungsniveau der Aufgaben orientiert sich an der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Der schriftliche Deutsch-Sprachtest ist bestanden, wenn mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde.