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Vollzugshinweise anlässlich des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 8. Juli 2013
1. Sinn und Zweck der Neuregelung
2. Zu Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG
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3. Zu Art. 8 Abs. 3 Satz 2 KAG
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4. Zu Art. 8 Abs. 3 Satz 4 KAG
5. Auswirkungen
6. Evaluation
Inhalt
Text gilt ab: 30.08.2013
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6.
Evaluation
Die Staatsregierung wird die Wirkung der Neuregelung nach sechs Jahren evaluieren.
Günter Schuster
Ministerialdirektor