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Text gilt ab: 01.01.2021
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61.03.04.17-F

Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 28. Dezember 2012, Az. 34 - S 2337 - 007 - 46 791/12

(FMBl. 2013 S. 5)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden vom 28. Dezember 2012 (FMBl.2013 S. 5), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 541) geändert worden ist

Zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden, wird Folgendes bekannt gegeben (vgl. R 3.12 Abs. 3 Satz 10 LStR):