Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2013
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

Stiftung eines Staatspreises für vorbildliche Waldbewirtschaftung

AllMBl. 2013 S. 181


1132-L
Stiftung eines Staatspreises für vorbildliche Waldbewirtschaftung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 6. März 2013 Az.: F5-7858-1/16
Um die Leistungen der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen in Bayern in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und ihren Stellenwert innerhalb der bayerischen Forstpolitik hervorzuheben und zu festigen, sollen alle zwei Jahre jeweils zwei Besitzer oder Besitzerinnen von privaten oder körperschaftlichen Forstbetrieben in jedem Regierungsbezirk für ihre vorbildliche Waldbewirtschaftung geehrt und ausgezeichnet werden.
Die Ehrung umfasst die feierliche Aushändigung einer Urkunde mit Verleihung der Staatsmedaille. Darüber hinaus kann das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Geehrten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Preisgelder gewähren. Die Leistungen der Preisträger und Preisträgerinnen werden in einer zur Veröffentlichung bestimmten Broschüre herausgestellt. Die Veröffentlichung der Namen bedarf der Zustimmung der Geehrten.
Für die Vergabe des Staatspreises gelten folgende Vorgaben:

1. Teilnehmerkreis

Private und körperschaftliche Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen sowie deren forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

2. Auswahlkriterien

Beispielhafte Waldwirtschaft im Hinblick auf
Waldzustand (standortgemäße, ökologisch wirksame Baumartenzusammensetzung, Bestandssicherheit, nachhaltig bewirtschaftbarer Bestandsaufbau, Erschließungszustand),
Waldbau (handwerklich kreative Arbeitsweisen, wirtschaftliche und ökologische Ausrichtung),
Wirtschaftsergebnis,
Beitrag zur Existenzsicherung des Betriebes,
überbetriebliches Engagement (Art, Umfang und Ergebnis der Mitwirkung in Forstzusammenschlüssen),
Zusammenarbeit mit der forstlichen Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und deren Forstreviere (Art, Umfang, Ergebnisse),
optimale Nutzung der finanziellen Hilfen des Freistaats (Inanspruchnahme nach Art, Umfang, Zielsetzung und Auswirkung),
Vermarktung von Waldprodukten (Holzwerbung, Kundenwerbung, Kundenpflege, Sammelvermarktung, Sondersorten, Kreativität im Beschreiten neuer Wege),
Angebot forstlicher Dienstleistungen und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie
allgemeine Kreativität und Unternehmungsgeist in betrieblichen Angelegenheiten.
Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gelten vorstehende Kriterien sinngemäß.

3. Vorschlagsberechtigung

Vorschläge können von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, von Städten und Gemeinden sowie von Berufsverbänden beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.

4. Auswahl

Beim Staatsministerium wird eine Jury aus vier Mitgliedern des Forstlichen Beirats, zwei Vertretern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zwei Vertretern des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebildet.
Diese Jury wählt aus den bis Ende Februar eines Verleihungsjahres eingegangenen Vorschlägen mögliche Preisträger und Preisträgerinnen aus und legt dem Staatsministerium ihre Empfehlung vor.
Die Entscheidung über die Vergabe der Preise und die Verleihung der Staatsmedaillen trifft der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus den Vorschlägen der Jury.

5. Vorschläge

Die Vorschlagsberechtigten reichen ihre Vorschläge nach dem als Anlage beigefügten Schema bis spätestens Ende Februar eines Verleihungsjahres beim Staatsministerium ein.

6. Aberkennung

Der Staatspreis kann aberkannt werden, wenn ein Träger bzw. eine Trägerin zu einem späteren Zeitpunkt wegen Verstößen gegen waldgesetzliche Regelungen gerichtlich verurteilt wird.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Bekanntmachung vom 25. Oktober 1996 (AllMBl S. 717) außer Kraft.
Helmut Brunner
Staatsminister
Anlage
Vorschlag
zur Ehrung für vorbildliche Waldbewirtschaftung
an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten
Postfach 22 00 12, 80535 München
Eingereicht von:
(Name, Anschrift, Telefon-Nr., Fax-Nr., Kontaktperson)
Angaben über den zu Ehrenden:
(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Stand der Aus- und Fortbildung, Bedeutung des Waldes für das Betriebs- oder Familieneinkommen, Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft und sonstiger Selbsthilfeorganisationen, aktives überbetriebliches Engagement, Zusammenarbeit mit der staatlichen Beratung, Inanspruchnahme von Förderprogrammen)
Angaben über den Betrieb:
(Art, Orts- und Höhenlage, Flächenausstattung nach Betriebszweigen, Waldflächen nach Alter beziehungsweise Nutzungsarten, Standorteinheiten, Charakterisierung der Waldbestände nach Bestockung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit, Pflegezustand, Art der Bewirtschaftung, Schadensereignisse, Umfang der Nutzungen nach Vor- und Endnutzung, Holzarten, Sorten, Walderschließung, Geräteausstattung, Umfang des Arbeitsaufwandes, Arbeitskräfteeinsatz, Betriebsergebnisse der zurückliegenden Jahre)
Gründe für den Vorschlag:
(Wie unterscheidet sich der Betrieb forstwirtschaftlich von den Nachbarbetrieben, Innovationen im Bereich des Waldbaus, der Technik, der Arbeitsverfahren, der Vermarktung, Wildstandsregelung u. a.)
Kriterien im Einzelnen:
(Hervorzuhebende Ergebnisse nach Art, Umfang und Auswirkung für Betrieb, Berufsstand, Nachbarschaft, Landeskultur, Allgemeinheit, Öffentlichkeitsarbeit)
Beurteilung, Stellungnahme: