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Text gilt ab: 01.05.2013
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6. Aberkennung

Der Staatspreis kann aberkannt werden, wenn ein Träger bzw. eine Trägerin zu einem späteren Zeitpunkt wegen Verstößen gegen waldgesetzliche Regelungen gerichtlich verurteilt wird.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Bekanntmachung vom 25. Oktober 1996 (AllMBl S. 717) außer Kraft.
Helmut Brunner
Staatsminister
Anlage
Vorschlag
zur Ehrung für vorbildliche Waldbewirtschaftung
an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten
Postfach 22 00 12, 80535 München
Eingereicht von:
(Name, Anschrift, Telefon-Nr., Fax-Nr., Kontaktperson)
Angaben über den zu Ehrenden:
(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Stand der Aus- und Fortbildung, Bedeutung des Waldes für das Betriebs- oder Familieneinkommen, Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft und sonstiger Selbsthilfeorganisationen, aktives überbetriebliches Engagement, Zusammenarbeit mit der staatlichen Beratung, Inanspruchnahme von Förderprogrammen)
Angaben über den Betrieb:
(Art, Orts- und Höhenlage, Flächenausstattung nach Betriebszweigen, Waldflächen nach Alter beziehungsweise Nutzungsarten, Standorteinheiten, Charakterisierung der Waldbestände nach Bestockung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit, Pflegezustand, Art der Bewirtschaftung, Schadensereignisse, Umfang der Nutzungen nach Vor- und Endnutzung, Holzarten, Sorten, Walderschließung, Geräteausstattung, Umfang des Arbeitsaufwandes, Arbeitskräfteeinsatz, Betriebsergebnisse der zurückliegenden Jahre)
Gründe für den Vorschlag:
(Wie unterscheidet sich der Betrieb forstwirtschaftlich von den Nachbarbetrieben, Innovationen im Bereich des Waldbaus, der Technik, der Arbeitsverfahren, der Vermarktung, Wildstandsregelung u. a.)
Kriterien im Einzelnen:
(Hervorzuhebende Ergebnisse nach Art, Umfang und Auswirkung für Betrieb, Berufsstand, Nachbarschaft, Landeskultur, Allgemeinheit, Öffentlichkeitsarbeit)
Beurteilung, Stellungnahme: