Inhalt

Text gilt ab: 30.04.2013

4. Außerkrafttreten

Das ARS Nr. 6/2009 „Technische Baubestimmungen Brücken und Ingenieurbau “ vom 5. Juni 2009 (Az.: S 18/7192.10/81-1045620) ist nicht mehr anzuwenden.
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde vom 31. Mai 2010 (AllMBl S. 173) wird aufgehoben.
Das ARS Nr. 26/2002 „Geräteträgerbrücken – Typenentwürfe für Geräteträger zur Installation von Geräten im Rahmen der Erhebung der Lkw-Maut “ vom 31. Oktober 2002 (Az.: S 25/38.55.15-30/66 Va 02) ist nicht mehr anzuwenden.
Das Schreiben der Obersten Baubehörde vom 10. Dezember 2002 (Az.: IID8-43420-007/02) wird aufgehoben.