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Text gilt ab: 01.08.2011

V. Regelungen zum Einsatz der Beraterinnen und Berater Migration

Die Regierungen legen die Aufgabenbereiche und den regionalen Einsatz fest.
Die Regierung gewährt den Beraterinnen und Beratern Migration entsprechend den übertragenen Aufgaben und gemäß den dafür vom Staatsministerium erlassenen Regelungen Anrechnungsstunden im Umfang zwischen einer und fünf Unterrichtsstunden.
Die für die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater Migration anfallenden Sachausgaben (Geschäftsbedarf) sind aus den Mitteln der Lehrerfortbildung (Kap. 05 04 Titelgruppe 95) zu bestreiten.
Dienstreiseanordnung für die Beraterinnen und Berater Migration erteilt die Regierung. Sie kann diese Befugnis auf das Staatliche Schulamt übertragen.