Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2014

7. Unterrichtsbeginn

Unterrichtsbeginn und Ferien nach § 8 Abs. 4 FakO werden von der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg in Absprache mit der Evangelischen Hochschule Nürnberg terminiert. Abweichend von § 8 Abs. 4 FakO kann in den ersten beiden Semestern in den Ferien bis zu zwei Tage pro Ferienwoche Unterricht erteilt werden.