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Text gilt ab: 01.08.2014

2. Anzuwendende Bestimmungen

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen sind, sind in der jeweils geltenden Fassung für den schulischen Teil anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung vom 3. März 2010)
die Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung FakO)