Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2013

2. Geschäftsführung und Wirtschaftsplan

Die Bayerischen Landeskraftwerke verwalten die 100-%-Beteiligung des Freistaates Bayern an der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH. Grundlage für die Wirtschaftsführung ist der vom Staatsbetrieb aufzustellende und im Rahmen des Haushaltsplanes zu genehmigende Wirtschaftsplan (Art. 26 Abs. 1 BayHO mit VV Nrn. 1.4, 1.5 und 1.6 zu Art. 26 BayHO).