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TierZR
Text gilt ab: 01.12.2012

3.   Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung bei Rindern

Die Durchführung der Leistungsprüfungen erfolgt gemäß der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern vom 6. Juni 2000 (BGBl I S. 805).
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Anlage zu § 1 BayTierZV.
Die Durchführung im Einzelnen, die Leistungsfeststellung und Leistungsberechnung sowie die Sammlung und Veröffentlichung der Ergebnisse sind grundsätzlich gemäß den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen e. V. (DLQ) vorzunehmen.

3.1   Milchleistungsprüfung (MLP)

Der Milchleistungsprüfung im Rahmen von Zuchtprogrammen unterstehen alle Kühe in Betrieben, die einem Milcherzeugerring angeschlossen sind; sowohl im Zuchtbuch eingetragene Tiere als auch unter Leistungsprüfung stehende Tiere gehören zur für die Durchführung der Zuchtprogramme maßgeblichen Zuchtpopulation.
Das für den Betrieb zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat das Recht, zu Kontrollzwecken im Anschluss an das vom Personal des Landeskuratoriums für tierische Veredelung (LKV) durchgeführte Regelprobemelken ein Sonderprobemelken abzuhalten. Unabhängig davon sind vom LKV Bestandsnachprüfungen in MLP-Betrieben nach Verfahrensanweisungen durchzuführen. Das Ergebnis der Bestandsnachprüfung tritt an die Stelle des jeweils vorausgegangenen Regelprobemelkens.

3.2   Eigenleistungsprüfung auf Fleischleistung im Feld (Auktionsbullen)

Die Ermittlung der durchschnittlichen täglichen Gewichtszunahme erfolgt bei den zur Körung vorgestellten Bullen. Von jedem zu körenden Bullen wird am Auftriebstag unmittelbar nach Ankunft am Körort das Gewicht und das Alter erfasst.
Die durchschnittliche tägliche Gewichtszunahme wird wie folgt errechnet:
Gewicht am Körtag – Geburtsgewicht
Anzahl der Lebenstage
Folgende rassespezifische Geburtsgewichte sind zugrunde zu legen:
Fleckvieh und Gelbvieh: 40 kg;
Sonstige Rassen: 38 kg.
Am Tag der Körung sind Kreuzhöhe und Brustumfang zu messen. Die Erfassung des Gewichts, Berechnung der Zunahme sowie die Feststellung der Maße sind von einem Mitarbeiter des Zuchtverbandes vorzunehmen.
Die Merkmale Rahmen, Bemuskelung und Fundament werden vom Körausschuss bei der Körung mit Noten von 1 bis 9 (9 = beste Note) bewertet.
Die Bewertung soll sich am Durchschnitt der jeweiligen Population (Rasse) ausrichten. Es ist anzustreben, dass der Gesamtdurchschnitt aller bewerteten Tiere bei der Note 5 (= durchschnittlich) liegt.

3.3   Nachkommenprüfung auf Fleischleistung im Feld

Die Durchführung der Fleischleistungsprüfung im Feld erfolgt
als einfache Feldprüfung anhand von Erzeugerring- und Schlachthofdaten oder
als gelenkte Feldprüfung (Prüfung in Erzeugerringbetrieben bzw. Vertragsbetrieben).
Zur Ermittlung der Ausschlachtung soll auch das Lebendgewicht (LG) vor der Schlachtung ermittelt werden.

3.4   Melkbarkeitsprüfung

Die Durchführung der Melkbarkeitsprüfung erfolgt als Eigenleistungsprüfung und Nachkommenprüfung. Sie basiert auf den mit Lactocorder (LC) ermittelten Milchflussdaten. Auch in Betrieben, die die MLP nicht mit LC durchführen, sind vom Tierhalter beantragte Melkbarkeitseinzelprüfungen bei entsprechenden technischen Voraussetzungen mit LC durchzuführen. Melkbarkeitsergebnisse aus betriebseigenen Messanlagen können nach einem mit dem DLQ abgestimmten Verfahren übernommen werden.

3.4.1   Nachkommenprüfung

Es werden alle Ergebnisse berücksichtigt, die im Zuge der MLP mit LC zwischen dem 30. und 200. Laktationstag in der ersten Laktation gemessen wurden.

3.4.2   Eigenleistungsprüfung

Sofern aus der MLP LC-Ergebnisse vorliegen, wird als Ergebnis der Eigenleistungsprüfung das arithmetische Mittel aller Messungen zwischen dem 30. und 200. Laktationstag der ersten bzw. zweiten Laktation ermittelt.
Der Mittelwert aus der ersten Laktation wird erst bei Vorliegen des arithmetischen Mittels aus der zweiten Laktation (nach dem 200. Laktationstag) überschrieben. Der Mittelwert aus der zweiten Laktation gilt als endgültiges Ergebnis und wird nicht mehr überschrieben.
Für Kühe, von denen aus der routinemäßigen Milchleistungsprüfung kein LC-Ergebnis vorliegt, wird auf Antrag des Tierhalters durch LKV-Personal eine Einzelprüfung mit LC durchgeführt. Zur Veröffentlichung werden die Ergebnisse aus der routinemäßigen Prüfung im Rahmen der MLP mit „LC“ gekennzeichnet, z.B. M 2 (LC) 2,8. Ergebnisse aus Einzelprüfungen werden nicht gesondert gekennzeichnet, z.B. M 2/2,8.