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TierZR
Text gilt ab: 01.12.2012

10.   Veröffentlichungen von Leistungsergebnissen und Zuchtwerten in Zuchtbescheinigungen und Katalogen

In Zuchtbescheinigungen und Katalogen sind die aktuellen Leistungsergebnisse und Zuchtwerte anzugeben. Jeder Katalog und jede Zuchtbescheinigung muss eine Zeichenerklärung enthalten.