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TierZR
Text gilt ab: 01.12.2012

6.   Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung bei Schafen

Die Durchführung der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung erfolgt gemäß Anlage 1 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schafen und Ziegen vom 16. Mai 1991 (BGBl I S. 1126). Die Zuständigkeiten für die jeweilige Prüfung ergeben sich aus der Anlage zu § 1 BayTierZV.

6.1   Eigenleistungsprüfung auf Fleischleistung im Feld

Die Eigenleistungsprüfung auf Fleischleistung im Feld ist bei allen Schafrassen verpflichtend. Schafrassen, die in ihrem Fortbestand gefährdet sind, können auf Beschluss der Züchtervereinigung von dieser Eigenleistungsprüfung freigestellt werden.
Zur Ermittlung der täglichen Gewichtszunahme werden die männlichen Tiere im Alter von 100 Tagen +/– 20 Tage im Zuchtbetrieb gewogen. Zur Ermittlung der durchschnittlichen täglichen Gewichtszunahme wird ein Geburtsgewicht von 5 kg bei Einlings- und 4 kg bei Mehrlingsgeburten (Ausnahme: 4 kg bzw. 3 kg bei kleinrahmigen, leichtgewichtigen Rassen) vom Prüfungsgewicht abgezogen und durch die Anzahl der Prüfungstage dividiert.
Alternativ können die männlichen Tiere im Alter von 42 Tagen (28. bis 42. Tag) im Züchterbetrieb gewogen werden. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Gewichtszunahme wird vom Prüfgewicht das Geburtsgewicht nach obigem Schema abgezogen und durch die Anzahl der Lebenstage dividiert.
Die Bemuskelung wird nach dem Neuner-Notensystem (9 = beste Note) bewertet und die Abweichung zum Vergleichsdurchschnitt 5 berechnet. Der Mittelwert von 5 ist im Durchschnitt anzustreben.
Für die Beurteilung der Bemuskelung (Rückenmuskelfläche) und der Fettauflage können auch Ultraschallmaße erhoben werden.

6.2   Eigenleistungs- sowie Geschwister- und Nachkommenprüfung auf Fleischleistung in Station

Für die Merinolandschafe und die Fleischschafrassen Schwarzköpfiges Fleischschaf und Suffolk sowie für andere Rassen nach Bedarf wird eine Eigenleistungs- sowie Geschwister- und Nachkommenprüfung auf Station durchgeführt.
Die Prüfgruppe besteht aus mindestens fünf und höchstens zehn männlichen Nachkommen eines Stammbockes in Zuchtbetrieben. Die Tiere sollen bei der Anlieferung nicht weniger als 18 kg und nicht mehr als 25 kg wiegen.
Die angegebene väterliche Abstammung der für die Beschickung vorgesehenen Lämmer ist durch eine wissenschaftlich abgesicherte Untersuchung zu überprüfen.
Die Prüfung beginnt mit ca. 22 kg und endet mit ca. 43 bis 44 kg Lebendgewicht.
Die Nachkommen eines Vaters werden in einer oder zwei Gruppen gehalten. Die Tiere erhalten ein standardisiertes und pelletiertes Kraftfutter zur beliebigen Aufnahme, zusätzlich 300 g Heu pro Tier und Tag.
Das Gewicht der Tiere wird bei Anlieferung, bei Prüfbeginn und wöchentlich bis Prüfende festgestellt. Aus der Gewichtsdifferenz zwischen Beginn und Ende der Prüfung wird durch Division mit der Anzahl der Prüftage die tägliche Zunahme im Prüfungsabschnitt ermittelt.
Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

6.3   Zuchtleistungsprüfung in Zuchtbetrieben

Alle Lämmer sind innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.
Bei der Geburt ist die Zahl der lebendgeborenen Lämmer, unterschieden nach Geschlecht sowie der Ablammtag festzustellen. Darüber hinaus ist am 42. Lebenstag die Anzahl der aufgezogenen Lämmer (männlich, weiblich) zu bestimmen. Der Züchter ist verpflichtet, spätestens bis zum 84. Lebenstag die Ablamm- und Aufzuchtmeldung an die Züchtervereinigung zu senden.

6.4   Milchleistungsprüfung

In der Milchleistungsprüfung werden die Milchschafe mindestens in der zweiten oder dritten Laktation (150-Tage-Leistung) geprüft. Die Durchführung erfolgt nach den international anerkannten Prüfverfahren (A- oder B-Kontrolle).

6.5   Bewertung funktionaler Merkmale einschl. Wollqualität

Die Beurteilung wird nach dem Neuner-Notensystem (9 = beste Note) durchgeführt, wobei anzustreben ist, dass der Mittelwert aller bewerteten Tiere annähernd bei der Note 5 liegt (= Vergleichsdurchschnitt). Bei den gefährdeten Rassen ist dabei ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der besonderen Eigenschaften der alten Rassen zu richten.

6.6   Zuchtwertschätzung

Bei allen Schafrassen sind zumindest die Leistungsmerkmale Zuchtleistung, Bemuskelung, Wollqualität und ggf. Milchleistung in einem Index bzw. Zuchtwert zusammenzufassen.
Für die Berechnung der Indizes bzw. Zuchtwerte werden wirtschaftliche und genetische Wichtungsfaktoren zugrunde gelegt, die von der Züchtervereinigung entsprechend dem Zuchtziel der jeweiligen Rasse festgelegt werden.
Um eine einheitliche Index- bzw. Zuchtwertberechnung bei den einzelnen Rasseblöcken zu gewährleisten, sollen die von den jeweiligen Rasseausschüssen der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände erarbeiteten Grundlagen herangezogen werden. Zur Index- bzw. Zuchtwertberechnung wird für die einzelnen Leistungsmerkmale ein Durchschnitt von 100 vorgegeben.