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TierZR
Text gilt ab: 01.12.2012

5.   Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung bei Schweinen

Die Durchführung der Leistungsprüfungen erfolgt gemäß der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schweinen vom 16. Mai 1991 (BGBl I S. 1130). Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Anlage zu § 1 BayTierZV.

5.1   Eigenleistungsprüfung auf Fleischleistung im Feld

Bei den zu testenden Ebern und Sauen werden die Lebenstagszunahme, die durchschnittliche Speckdicke, die Bemuskelung und die funktionalen Merkmale ermittelt.
Die Beurteilung der Bemuskelung und der funktionalen Merkmale erfolgt nach einem linearen Beschreibungssystem mit der Skala 1 bis 9.
Bei den zu testenden Tieren der Mutterrassen wird auch die Zahl der Zitzen einschließlich der Zahl und der Art von Zitzenmängeln ermittelt.
Die Erfassung der Daten des Schlachtkörperwertes mittels Ultraschall und die Berechnung der Lebenstagszunahmen erfolgt nach den Richtlinien des Ausschusses für Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung beim Schwein (ALZ).

5.2   Geschwister- und Nachkommenprüfung auf Fleischleistung an Stationen

Die Prüfung wird grundsätzlich nach den jeweils geltenden Richtlinien des ALZ durchgeführt. Erforderliche Anpassungen und Weiterentwicklungen werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Tierzucht, vorgenommen.

5.3   Zuchtleistungsprüfung in Herdbuch- und Ferkelerzeugerbetrieben

Die beauftragte Stelle hat die Durchführung der Zuchtleistungsprüfung auf den Betrieben im Rahmen eines Qualitätsmanagements regelmäßig zu überprüfen.

5.3.1   Herdbuch(HB)-Betrieb

Alle im Bestand vorhandenen Zuchtsauen sind im linken Ohr mit der HB-Nummer zu kennzeichnen.
Bei der Geburt ist die Zahl der lebendgeborenen Ferkel (gesamt, männlich, weiblich) und das Wurfdatum (der Tag, an dem das letzte Ferkel geboren ist) festzustellen.
Die Ferkel sind vor dem Um- oder Absetzen, jedoch spätestens drei Wochen nach der Geburt individuell zu kennzeichnen.
Bei jeder Sau ist die Zahl der aufgezogenen Ferkel (gesamt, männlich, weiblich) zu ermitteln. Ein Ferkel gilt als aufgezogen, wenn es am 21. Tag nach der Geburt lebt.
Umgesetzte Ferkel sind in HB-Betrieben der genetischen Mutter zuzuordnen.
Darüber hinaus werden bei jedem Wurf die Vererbung von Anomalien und bei Nachzuchtferkeln die Zitzenzahl (links, rechts) erfasst.

5.3.2   Ferkelerzeugerbetrieb

Alle im Bestand vorhandenen Sauen sind eindeutig zu kennzeichnen und die Rasse bzw. die genetische Herkunft und – soweit bekannt – die Abstammung nach den Vorgaben des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion e. V. (ZDS) festzuhalten.
Bei der Geburt ist die Zahl der lebendgeborenen Ferkel und das Wurfdatum (der Tag, an dem das letzte Ferkel geboren ist) festzustellen.
Bei Würfen zum Zwecke der Eigenremontierung sind die weiblichen Ferkel so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Herkunftswurf (Mutter, Vater) und der genetischen Herkunft gegeben ist.
Beim Absetzen ist die Zahl der aufgezogenen Ferkel zu ermitteln. Das Absetzdatum ist zu dokumentieren. Darüber hinaus wird bei jedem Wurf die Vererbung von Anomalien erfasst.
Im Ferkelerzeugerbetrieb werden die aufgezogenen Ferkel jeweils der säugenden Sau zugeordnet.

5.3.3   Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse

Um die Vergleichbarkeit insbesondere für überregionale Auswertungen sicherzustellen, erfolgen diese nach den Vorgaben des ZDS-Pflichtenheftes für Erzeugerringe.

5.4   Prüfung auf genetische Marker (z.B. Stressstabilität)

Die Durchführung erfolgt nach den Verfahrensanweisungen des LKV.

5.5   Stichprobentest bei Kreuzungsherkünften

Der Stichprobentest wird nach den jeweils geltenden Richtlinien des ALZ durchgeführt. Erforderliche Anpassungen werden von der LfL, Institut für Tierzucht, im Einvernehmen mit den beteiligten Zuchtorganisationen vorgenommen.

5.6   Herkunftsvergleiche auf Mast- und Schlachtleistung im Feld

Erfasst werden mindestens das Einstelldatum, das Gewicht bei der Einstallung, die Verluste, das Schlachtdatum, das Mastendgewicht bzw. das Schlachtkörpergewicht, die Handelsklasse und der Magerfleischanteil. Bei Tieren einer Mastgruppe muss, wenn eindeutig zuordenbar, ihre genetische Herkunft erfasst werden. Zudem müssen die Angaben zur genetischen Herkunft vom LKV überprüft werden. Aus der Schlachtabrechnung muss eine eindeutige Zuordnung der Leistungsdaten zur Gruppe gegeben sein.

5.7   Zuchtwertschätzung

5.7.1   Verfahren zur Schätzung der Zuchtwerte

Die Berechnung der phänotypischen und genetischen Parameter und die Schätzung der Zuchtwerte erfolgt durch die LfL, Institut für Tierzucht, mithilfe von zeitgemäßen, anerkannten wissenschaftlichen Methoden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, können auch Zuchtwertteile mit anderen Methoden ermittelt werden.

5.7.2   Wirtschaftliche Gewichtung der Leistungsmerkmale

Die im Zuchtprogramm zu berücksichtigenden Leistungsmerkmale und deren ökonomische Gewichtung im Gesamtzuchtwert werden von der Züchtervereinigung nach Beratung durch die LfL, Institut für Tierzucht und Institut für ländliche Strukturentwicklung, Betriebswirtschaft und Agrarinformatik, festgelegt.

5.7.3   Berechnung der Wichtungsfaktoren

Die Berechnung der Faktoren zur Gewichtung der Merkmale im Zuchtwert erfolgt unter Zugrundelegung der entsprechenden Parameter und der Informationsquellen. Liegen Ergebnisse aus verschiedenen Prüfverfahren vor, so werden diese nach ihrer Bedeutung für den Zuchtwert zusammengefasst oder in einer multivariaten Zuchtwertschätzung simultan ermittelt.

5.7.4   Skalierung der Zuchtwerte

Mittelwert und Standardabweichung des Zuchtwertes sind so einzustellen, dass die zwei- bis vierjährigen Eber und Sauen einer Rasse mit Prüfungsergebnissen einen durchschnittlichen Zuchtwert von 100 aufweisen. Die Standardabweichung ist so einzustellen, dass Tiere mit einer Sicherheit von 99 % eine Streuung von 35 aufweisen.

5.7.5   Zuchtwertschätzung im Feld

Der Teilzuchtwert für die Ergebnisse der Eigenleistung der Eber und Sauen ergibt sich aufgrund des Alters, des Gewichtes und der mittleren Speckdicke bezogen auf den Vergleichsdurchschnitt.
Die LfL berechnet den Vergleichsdurchschnitt der Rasse für die Merkmale Lebenstagszunahme und Speckdicke im Feld.
Der Teilzuchtwert aufgrund der Eigenleistung wird mit dem durchschnittlichen Elternzuchtwert zum Körzuchtwert kombiniert. Bei Vaterrassen kann die Bemuskelungs- und bei Mutterrassen die Exterieurnote in den Körzuchtwert eingehen.
Die für die Ermittlung des Körzuchtwertes notwendigen Leistungsdaten werden im Rahmen des von der LfL entwickelten Informationssystems den Testern im Feld zur Verfügung gestellt.