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ZustBek-FM
Text gilt ab: 01.03.2019

4.   Bewilligung und Abrechnung von Trennungsgeld, Abrechnung von Umzugskosten- und Reisekostenvergütungen

Die §§ 8 und 9 StMFH-Zuständigkeitsverordnung (ZustV-FM) vom 3. Januar 2011 (GVBl. S. 31, BayRS 2030-3-5-2-F) in der jeweils geltenden Fassung gelten insoweit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend.