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Text gilt ab: 01.08.2012
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Zusammenarbeit der staatlichen Berufsschulen und der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung bei der Berufsausbildung in der Agrarwirtschaft

AllMBl. 2012 S. 578

KWMBl. 2012 S. 239


7803.1-L
Zusammenarbeit der staatlichen Berufsschulen
und der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung
bei der Berufsausbildung in der Agrarwirtschaft
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und für Unterricht und Kultus
vom 25. Juni 2012 Az.: A4-5200-1/19 und VII.3-5 O 9201-1-7a.56 198
Die Berufsschulen mit Auszubildenden in der Agrarwirtschaft und die zuständigen Stellen der Landwirtschaftsverwaltung gemäß Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (VZBLH) in der jeweils gültigen Fassung arbeiten beim Vollzug der Berufsausbildung im dualen System wie folgt zusammen: