Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2012

1. Abschluss von Ausbildungsverträgen

Die Schülerinnen und Schüler im Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft (BGJ/s Agrarwirtschaft) sind zu Beginn des Schuljahres unter Mitwirkung der zuständigen Stellen über die berufliche Ausbildung in den agrarwirtschaftlichen Ausbildungsberufen darauf hinzuweisen, dass die ausgefertigten Berufsausbildungsverträge unverzüglich, noch vor Beginn der betrieblichen Ausbildung, bei den zuständigen Stellen zur Eintragung in die Verzeichnisse der Ausbildungsverhältnisse einzureichen sind.
Die weiteren Schülerinnen und Schüler in den ersten Berufsschulklassen sind bei Schulbeginn darauf aufmerksam zu machen, dass die ausgefertigten Berufsausbildungsverträge unverzüglich bei den zuständigen Stellen zur Eintragung in die Verzeichnisse der Ausbildungsverhältnisse einzureichen sind.