Inhalt

AV-FachV-nVD
Text gilt ab: 01.09.2012
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2038.3.2-I

Ausführungsvorschriften zu der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
(AV-FachV-nVD)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 9. August 2012, Az. IZ3-0604.11-8

(AllMBl. S. 535)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Ausführungsvorschriften zu der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (AV-FachV-nVD) vom 9. August 2012 (AllMBl. S. 535)

Zur Durchführung der in der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (FachV-nVD) vom 25. Oktober 2011 (GVBl S. 553, BayRS 2038-3-1-7-I) enthaltenen Regelungen zur Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene und zum Studium für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene wird im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, für Unterricht und Kultus, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit Folgendes bestimmt:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Fachtheoretische Ausbildung
1.
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
1.1
Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung (§ 23)1)
1.2
Lehrveranstaltungsfreie Zeiten
1.3
Leistungsnachweise (§ 22)
2.
Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
2.1
Studienpläne
2.2
Lehrveranstaltungsfreie Zeiten
2.3
Leistungsnachweise (§ 44)
Teil 2
Berufspraktische Ausbildung
1.
Zusammenarbeit zwischen Ausbildungseinrichtung und Ausbildungsbehörden
2.
Lernziele, Lernphasen
2.1
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
2.2
Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
3.
Ausbildungspläne
4.
Beschäftigungsnachweis (§ 10)
5.
Leistungsberichte (§ 11)
6.
Zuständigkeit und Aufgaben der Ausbildungsleitstelle (§ 7)
7.
Ausbildungsleiter und Ausbilder (§ 8)
Teil 3
Qualifikationsprüfung
1.
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
2.
Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
Teil 4
Sonstige Bestimmungen, Schlussvorschriften
1.
Erholungsurlaub
2.
Nebentätigkeiten
3.
Bedienstete öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften
4.
Andere Dienstherren
5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
1.1–1.6
2.1–2.8
3.
4.1
4.2
5.1
5.2