Inhalt

AV-FachV-nVD
Text gilt ab: 01.09.2012

Teil 3
Qualifikationsprüfung

1. Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene

Vorbereitungszeit – mündliche Prüfung (§ 30)
Die mündliche Prüfung beinhaltet insbesondere die Bewältigung einer Praxissituation. Die Prüfungsteilnehmenden erhalten eine Vorbereitungszeit von 25 Minuten. In dieser Zeit können sie zur Lösung des Prüfungsfalls die zugelassenen Hilfsmittel heranziehen. Die Vorbereitungszeit wird nicht auf die Prüfungszeit von 30 Minuten angerechnet.

2. Einstieg in der dritten Qualifikationsebene

Vorbereitungszeit – mündliche Prüfung (§ 55)
Die mündliche Prüfung beinhaltet insbesondere die Bewältigung eines vorgegebenen Sachverhalts oder einer Problemstellung der Praxis. Die Prüfungsteilnehmenden erhalten eine angemessene Vorbereitungszeit, die vom Fachbereich festgelegt wird. In dieser Zeit können sie zur Lösung des Prüfungsfalls die zugelassenen Hilfsmittel heranziehen. Die Vorbereitungszeit wird nicht auf die Prüfungszeit von 30 Minuten angerechnet.