Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2018

8. Zeugnisse und Bescheinigung

8.1 

Es werden Zeugnisse nach folgenden Mustern verliehen:
a)
Zwischenzeugnis (Anlage 4)
b)
Jahreszeugnis (Anlage 5)
c)
Abschlusszeugnis (Anlage 6 a1), b1), c1))
d)
Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege (Anlage 8 a),
e)
Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Kinderkrankenpflege (Anlage 8 a)
f)
Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Altenpflege (Anlage 8 b).

8.2 

In den Zeugnissen der Berufsfachschule (Zwischenzeugnis, Jahreszeugnis, Abschlusszeugnis) und in den Zeugnissen über die staatliche Prüfung ist jeweils eine Fußnote aufzunehmen, die die Teilnahme am Schulversuch dokumentiert.
Die Fußnote lautet: „Die Ausbildung erfolgte im Schulversuch „Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt“ in Bayern nach der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Umwelt und Gesundheit und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 2. Februar 2012 (KWMBl S. 68) in der jeweils gültigen Fassung.“

8.3 

Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bescheinigung (Anlage 7), die die Stundentafel und die praktischen Einsätze im Rahmen des Schulversuchs ausweist.