Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2011

2. Gliederung des Vorbereitungsdienstes

2.1 

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte, die jeweils ein Schuljahr umfassen.

2.2 

Es wird wöchentlich ein Seminartag durchgeführt.

2.3 

Die Fachlehreranwärter und Fachlehreranwärterinnen erteilen während des Vorbereitungsdienstes nach den amtlichen Vorgaben eigenverantwortlichen Unterricht und hospitieren in den Fächern ihrer Ausbildungsrichtung.