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VV-FachV-StMF
Text gilt ab: 01.01.2013
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2030.2-F

Konzept zur modularen Qualifizierung in den fachlichen Schwerpunkten technische und nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
(VV-FachV-StMF)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 20. Juni 2011, Az. 22 - P 3031/1 - 006 - 19 800/11

(FMBl. S. 257)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung in den fachlichen Schwerpunkten technischer und nichttechnischer Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen (VV-FachV-StMF) vom 20. Juni 2011 (FMBl. S. 257), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (FMBl. S. 62) geändert worden ist

Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, sowie in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, enthält die nähere Ausgestaltung des Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, ber. S. 764, BayRS 2030-1-4-F) sowie der §§ 3 bis 6, 8 bis 10 der Verordnung über die fachlichen Schwerpunkte technische und nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen (FachV-StMF) vom 27. April 2011 (GVBl S. 227, BayRS 2038-3-5-7-F); es findet in den Fällen des § 12 FachV-StMF entsprechende Anwendung, soweit es um die nähere Ausgestaltung der §§ 3 bis 6 FachV-StMF geht.