Inhalt

VV-mQSteuer
Text gilt ab: 01.10.2019

3. Teilnahme, § 9 Satz 2 EStBAPO

1Beamtinnen und Beamte können an der modularen Qualifizierung teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben, Art. 20 Abs. 4 LlbG. 2Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 9 Satz 1 EStBAPO erfüllt sind und
1.
die bei den Beamtinnen und Beamten, die in der ersten Qualifikationsebene eingestiegen sind, im Rahmen einer Einarbeitungszeit von mindestens sechs Monaten auf einem nach Nr. 2 genannten Dienstposten gezeigten Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der höheren Ämter gewachsen sind,
2.
die Beamtinnen und Beamten, die für eine Qualifizierung für Ämter ab der dritten oder vierten Qualifikationsebene in Betracht kommen, grundsätzlich an mindestens zwei allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben. 3Die Rotationsvoraussetzungen gemäß den Leitlinien Personalentwicklung für die bayerische Steuerverwaltung bleiben unberührt.