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Text gilt ab: 01.09.2020
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2035-K

Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 19. April 2011, Az. II.5-5 P 4008-6.23 053

(KWMBl. S. 93)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten vom 19. April 2011 (KWMBl. S. 93), die durch Bekanntmachung vom 11. September 2020 (BayMBl. Nr. 556) geändert worden ist