Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011

9. Zusammenarbeit der Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten.