Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2010

4. Abschluss der Übertrittsphase

4.1 Fortsetzung des Bildungswegs an der derzeit besuchten Schulart

Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht, kann der Bildungsweg in Jahrgangsstufe 6 entsprechend fortgesetzt werden.
Bei Nichterreichen des Klassenziels der Jahrgangsstufe 5 kann diese gemäß den Vorschriften der jeweiligen Schulordnung der besuchten weiterführenden Schulart wiederholt werden.

4.2 Übertrittsmöglichkeiten nach Abschluss der Übertrittsphase

Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht und liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten.
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart nicht erreicht und liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der jeweiligen Schulart übertreten.