Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2010

2. Die erweiterte Übertrittsphase

2.1 Die Jahrgangsstufe 3 in der erweiterten Übertrittsphase

Informationen zum differenzierten bayerischen Schulsystem und erste Orientierung im Prozess der Schullaufbahnwahl
Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in Jahrgangsstufe 3 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.

2.2 Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase

Beratungsangebot
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Haupt-/Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und
-schwerpunkten durch.
Individuelle Fördermaßnahmen
Die Stundentafel der Grundschule sieht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden „Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung “ als Pflichtunterricht vor. Um dem erhöhten Förderbedarf in der Jahrgangsstufe 4 gerecht zu werden, wird der Klassenverband an staatlichen Schulen in der Förderstunde bei großen Klassen geteilt. Vorgesehen ist die Teilung der Förderstunde bei Klassen der Jahrgangsstufe 4 mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern.
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das weiterentwickelte kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht (siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009 (KWMBl S. 263) „Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase “, geändert durch Bekanntmachung vom 26. Oktober 2009 (KWMBl S. 353)).
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Leistungsdefizite zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung. Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Haupt-/Mittelschule.
Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten – – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – – am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Er ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt. Ein vorheriges verpflichtendes Beratungsgespräch an der aufnehmenden Schule zur Ausübung der Elternverantwortung ist nicht erforderlich. Die vorhandenen Beratungsangebote der weiterführenden Schulen stehen jedoch den Erziehungsberechtigten bei Bedarf zur Verfügung.

2.3 Die Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse in der erweiterten Übertrittsphase

Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart ihren Bildungsweg fort.
Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schülerinnen und Schüler an der neuen Schulart, verbunden mit den jeweiligen schulartspezifischen Anforderungen kindgerecht zu begleiten, stellen die weiterführenden Schularten ein breit angelegtes Begleit- und Unterstützungssystem zur Verfügung.
Im Anschluss an die Begleitung des Übertritts zu Beginn der Jahrgangsstufe 5, die somit eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Grundschule und weiterführenden Schularten übernimmt, soll den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren.
Die Jahrgangsstufe 5 bildet gleichzeitig den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführenden Schularten und unterstützt neben der Begleitung des Übertritts und der Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch die Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.