Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2009

4. Unterrichtserteilung

Die Berufsfachschule erteilt nach den jeweils geltenden Lehrplänen den theoretischen und fachpraktischen Unterricht und trägt die Verantwortung für die praktische Ausbildung; abweichend von § 9 BFSO Pflege können bis zu maximal 900 Stunden des theoretischen und fachpraktischen Unterrichts und maximal bis zu 20 Wochen der praktischen Ausbildung in die Verantwortung der Fachhochschule übergeben und von dieser vermittelt werden. Die schulischen Unterrichtsinhalte können durch zusätzliche Module der Fachhochschule ergänzt werden.
Die zeitliche Abfolge der Vermittlung der Lerninhalte und die konkrete Zuordnung der Lerninhalte zur Berufsfachschule bzw. zur Fachhochschule sowie eine etwaige praktische Ausbildung an der Fachhochschule erfolgt in Abstimmung zwischen der Berufsfachschule und der Fachhochschule.