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Text gilt ab: 01.08.2009

8. Wiederholen der Jahrgangsstufe

Schülerinnen und Schüler, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, können die bisher besuchte Jahrgangsstufe derselben Berufsfachschule wiederholen. Sollte die besuchte Berufsfachschule die kombinierte Ausbildung nicht mehr anbieten, kann die Jahrgangstufe an dieser Berufsfachschule nicht wiederholt werden. Die Schülerinnen und Schüler können jedoch an eine andere Berufsfachschule übertreten, die die kombinierte Ausbildung anbietet, sofern sie die Voraussetzungen für den Übertritt erfüllen.