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Text gilt ab: 01.03.2010
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Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule

KWMBl. 2010 S. 122


2230.1.3-K
Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 15. März 2010 Az.: S 1-5 S 7641.1/12
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule “ nach Maßgabe folgender Regelungen durch: