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Text gilt ab: 01.11.2008
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2003.4-J

Dienstvereinbarung über die Nutzung einer Fernadministrationssoftware im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in dessen Geschäftsbereich

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 1. November 2008, Az. 1518 b E-VI-5024/07

(JMBl. S. 172)

Zitiervorschlag:

2003.4-J
Dienstvereinbarung über die Nutzung einer Fernadministrationssoftware
im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in dessen
Geschäftsbereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 1. November 2008 Az.: 1518 b E - VI - 5024/07
Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden Beschäftigte) schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der in seinem Zuständigkeitsbereich gebildete Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie Hauptstaatsanwaltsrat (im Folgenden: Hauptpersonalvertretungen) gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) und Art. 17 Abs. 2 des Bayerischen Richtergesetzes (BayRiG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinbarung: