Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2008

7. Kontrollen des Einsatzes der Fernadministrationssoftware

7.1 

Zur Überwachung der Einhaltung der Nutzungsregelungen können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sowie der datenschutzrechtlichen Vorschriften Kontrollen bei den Support-Mitarbeitern, insbesondere Stichproben- und Verdachtskontrollen durchgeführt werden.

7.2 

Die Kontrollen werden auf Anordnung des für die Sicherheit des Justiznetzes zuständigen Beschäftigten (sog. Ressort-CERT) durchgeführt. Die gewonnenen Daten werden auf Anordnung des für die Sicherheit des Justiznetzes zuständigen Beschäftigten (sog. Ressort-CERT) durch die für den Betrieb der Fernadministrationssoftware zuständigen Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung der Nutzungsregelungen ausgewertet (keine Leistungskontrolle) und dem Ressort-CERT anonymisiert übergeben. Der von der Kontrolle betroffene Support-Mitarbeiter ist über Umfang, Zweck und Ergebnis einer solchen Kontrolle unverzüglich zu unterrichten.