Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2010
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von IT-Verfahren für die Bewährungshilfe im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

JMBl. 2010 S. 21


2003.4-J
Dienstvereinbarung
über die Einführung und Anwendung von IT-Verfahren
für die Bewährungshilfe im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 17. März 2010 Az.: 1518e - VI - 5989/09
Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden Beschäftigte) in der Bewährungshilfe schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Hauptpersonalrat gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens zur Einführung und Anwendung von IT-Verfahren im Bereich der Bewährungshilfe unter Berücksichtigung der Besonderheit der entwickelten Qualitäts- und Dokumentationsstandards folgende Dienstvereinbarung: