Inhalt

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Text gilt ab: 15.05.2009

7.   Weiterer Anwendungsbereich

1Diese Bekanntmachung gilt für den kommunalen Bereich in ihrer jeweils geltenden Fassung auf Grund der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 14. Oktober 2005 (AllMBl S. 424). 2Für die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt diese Bekanntmachung unmittelbar; soweit die VOL/A keine Anwendung findet, sind die vorstehenden Regelungen sinngemäß anzuwenden. 3Diese Bekanntmachung ist bei der Gewährung von Zuwendungen zur Beachtung vorzuschreiben.