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Text gilt ab: 15.05.2009

4.   Eignungskriterien

1Im Rahmen der Eignungsprüfung kann im Oberschwellenbereich von Bietern und Bewerbern zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit verlangt werden, dass das zu beauftragende Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt, sofern diese im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und in Bezug auf Art und Umfang des beabsichtigten Auftrags angemessen sind. 2Geeignete Nachweise sind eine Zertifizierung nach EMAS oder anderen europäischen oder internationalen Normen. 3Gleichwertige Nachweise müssen akzeptiert werden.